Wikipedia:Urheberrechtsfragen
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Hallo zusammen, wie war nochmal unsere Vorgehensweise bei Abbildung von Zahlungsmitteln (Münzen, Geldscheinen)? Verwendung als amtliches Werk in Verbindung mit dem Schutzlandprinzip fällt aus, korrekt? Also nur individuelle Bewertung hinsichtlich Schöpfungshöhe und möglicherweise abgelaufenen Schutzfristen der dargestellten Elemente, korrekt? Oder gibt es einen einfacheren Weg? Die o.g. Banknote aus Neuseeland steht seit 2023 ohne Entscheidung in der DÜP, es wird mal Zeit. :-) Yellowcard (D.) 11:22, 19. Aug. 2024 (CEST)
- Hi, ich würde gemäß Commons:Currency#New_Zealand löschen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:51, 19. Aug. 2024 (CEST)
Ich hole diese Diskussion nochmal aus dem Archiv. Gemäß Commons-Richtlinie ist der Neuseeland-Dollar zu löschen, klar, und dort wurde er vor einigen Jahren auch gelöscht und hierher gerettet (siehe Diskussion und Löschprüfung).
Ich sehe einigen Handlungsbedarf:
- Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke schweigt sich zur Abbildung von Währung / Zahlungsmitteln aus. Hier sollten wir nach Abschluss der Diskussion deutlicher werden, wie wir mit der Abbildung von Zahlungsmitteln umgehen.
- Nach meinem Dafürhalten ist klar, sollten nach deutschem Recht Zahlungsmittel unter § 5 Abs. 2 UrhG fallen, dass diese zumindest einem Änderungsverbot unterliegen. Damit sind sie nach unserer Definition ohnehin nicht "frei". Nun dürfte man an der Abbildung von Zahlungsmitteln ohnehin keine Änderungen durchführen wollen, es gibt für mich aus rein lizenzrechtlichter Sicht aber kein Argument, Zahlungsmittel als "Amtliche Werke" in der Wikipedia zu behalten, selbst wenn sie von Abs. 2 eingeschlossen sein sollten, was ich in Zweifel ziehe, analog zu Briefmarken.
- Sollte man vorstehendes anders sehen, kann man dann mit Bezug aufs Schutzlandprinzip argumentieren, dass auch ausländische Zahlungsmittel in Deutschland als Amtliche Werke frei seien? Auch diesen Winkelzug finde ich schwierig.
Ich frage nicht nochmal nach, weil es mir um den einzelnen Schein aus Neuseeland geht, sondern weil wir in Kategorie:Datei:Gemeinfrei (amtliches Werk) sehr viele Dateien haben, die wir neu bewerten und zu einem großen Teil löschen müssten. Ich halte das leider durchaus für geboten. Ich sehe wenige Argumente für die aktuelle Vorgehensweise. Dies bedeutetet natürlich nicht, dass alle Zahlungsmittel aus der genannten Kategorie gelöscht werden müsste, vieles ist mangels Schöpfungshöhe nicht schützbar (Münzen) oder möglicherweise alt genug.
Meinungen? Yellowcard (D.) 10:07, 11. Sep. 2024 (CEST)
- Zumindest kein Widerspruch meinerseits :-) --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:07, 28. Okt. 2024 (CET)
- Da es ja um eine Grundsatzdiskussion geht: Was können wir behalten und was nicht? Bei Scheinen könnte man immer mit ausreichend Schöpfungshöhe argumentieren (allein die Zusammenstellung), sofern sie nicht gemeinfrei-alt sind (dürfte nur wenige betreffen). Bei Münzen gabs früher mal die Meinung, dass nicht nur das Motiv, sondern auch die designmäßige Umsetzung in eine Münze (runde Form, wie wird was gestanzt, welche Details bleiben, welche fallen weg) als ausreichend angesehen wurde, so dass quasi alle Münzen ab zweitem Drittel 20. Jhds. vermutlich auch ausscheiden würden? Ebenso ganz praktisch die Frage, ob wir die Regelungen von COM:CUR dann für uns hier anwenden dürften (was da frei = auch bei uns erlaubt). Alles Fragen, damit hinterher ein brauchbarer Handlungsleitfaden rauskommt. LG (nicht signierter Beitrag von Quedel (Diskussion | Beiträge) 20:33, 18. Nov. 2024 (CET))
- Richtig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:08, 18. Nov. 2024 (CET)
- Da es ja um eine Grundsatzdiskussion geht: Was können wir behalten und was nicht? Bei Scheinen könnte man immer mit ausreichend Schöpfungshöhe argumentieren (allein die Zusammenstellung), sofern sie nicht gemeinfrei-alt sind (dürfte nur wenige betreffen). Bei Münzen gabs früher mal die Meinung, dass nicht nur das Motiv, sondern auch die designmäßige Umsetzung in eine Münze (runde Form, wie wird was gestanzt, welche Details bleiben, welche fallen weg) als ausreichend angesehen wurde, so dass quasi alle Münzen ab zweitem Drittel 20. Jhds. vermutlich auch ausscheiden würden? Ebenso ganz praktisch die Frage, ob wir die Regelungen von COM:CUR dann für uns hier anwenden dürften (was da frei = auch bei uns erlaubt). Alles Fragen, damit hinterher ein brauchbarer Handlungsleitfaden rauskommt. LG (nicht signierter Beitrag von Quedel (Diskussion | Beiträge) 20:33, 18. Nov. 2024 (CET))
- Ich sehe hier in der Tat mehrere Grundsatzfragen, und ich weiß nicht, ob hier der richtige Ort zur Diskussion ist - bloß scheint die Zahl der interessierten bewanderten Diskussionsteilnehmer momentan auf einem Tiefststand zu sein... Zusammengefasst sollten wir zumindest folgende Fragen beantworten:
- Können Amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 UrhG überhaupt hier verwendet werden, trotz des Änderungsverbots? Ein Änderungsverbot widerspricht der Definition einer freien Lizenz und damit unseren Grundprinzipien.
- Sofern wir Amtliche Werke nach Abs. 2 nutzen wollen, können wir das Schutzlandprinzip anwenden und dies auf alle Währungsmittel übertragen, und somit argumentieren, dass wir hier in Bezug auf die deutsche Rechtslage alle Zahlungsmittel als freie Amtliche Werke ansehen, oder müssen wir die Situation im jeweiligen Land berücksichtigen?
- Weisen Geldscheine und/oder Münzen Schöpfungshöhe auf? (Ich denke, diese Diskussion können wir abkürzen und mit Ja beantworten?)
- Yellowcard (D.) 10:13, 19. Nov. 2024 (CET)
- Frage 1 müssen wir wohl mit einem Nein beantworten, auch wenn wir diesbezüglich in der Vergangenheit immer den Kopf in den Sand gesteckt haben. Die Antwort auf Frage 3 lautet klar ja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:31, 19. Nov. 2024 (CET)
- Änderungsverbot haben wir bei Panoramafreiheit allerdings auch.
- Und SH muss natürlich immer im Einzelfall bewertet werden. -- Chaddy · D 19:14, 19. Nov. 2024 (CET)
- Oh, das Änderungsverbot bei der Panoramafreiheit hatte ich ganz vergessen. Guter Punkt! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Nov. 2024 (CET)
- Korrekt. Spricht für weiterhin Kopf-in-den-Sand-stecken, oder? (Ernstgemeint. Sehe hier sonst keine Lösung die ohne Pandorra-Büchsen und bodenlose Fässer auskommt.)
- @Gnom: Kennst du dich mit dem Schutzlandprinzip näher aus und kannst das einschätzen? Sprich unter der Annahme, dass wir Zahlungsmittel als Amtliche Werke ansehen und sie somit in Deutschland verwenden können, Änderungsverbot mal außen vor gelassen, können wir mit Verweis auf Schutzlandprinzip die Zahlungsmittel aller Länder der Welt nutzen? Ich hatte mir das vor einiger Zeit mal im Detail angesehen und bin zu dem Schluss gekommen, dass unsere pauschale Vorgehensweise massive Lücken aufweist, aber ich erinnere mich nicht mehr konkret.
- Yellowcard (D.) 16:00, 20. Nov. 2024 (CET)
- Hallo @Yellowcard, bitte entschuldige die verspätete Antwort. Die Situation ist im Urheberrech ja streitig:
- Entweder man stellt insgesamt nur auf das Schutzland ab, was bei Münzen und Geldscheinen bedeuten würde, dass wir einfach immer so tun würden, als handele es sich jeweils quasi um Deutsche Mark,
- oder wir stellen hinsichtlich des Entstehen des Urheberrechts auf das Herkunftsland ab, was zur Folge hätte, dass wir § 5 UrhG nicht anwenden, sondern die Frage über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Urheberrechts an einer Münze oder einem Geldschein nach dem Urheberrecht des Herkunftslands bestimmen.
- Wir müssten uns also entscheiden, welcher Theorie wir folgen.
- Geht das in die richtige Richtung? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:12, 1. Mär. 2025 (CET)
- Hallo @Yellowcard, bitte entschuldige die verspätete Antwort. Die Situation ist im Urheberrech ja streitig:
- Oh, das Änderungsverbot bei der Panoramafreiheit hatte ich ganz vergessen. Guter Punkt! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Nov. 2024 (CET)
Urheberrechtsklärung per Benutzerverifizierung?
[Quelltext bearbeiten]Hallo Urheberrechts-Kundige, der Benutzer:Digitalinos26 lädt reihenweise Bilder eines Künstlers namens Serio Digitalino hoch (1, 2). Nun braucht es nicht furchtbar viel Fantasie, um hinter diesem Nickname den Künstler selbst zu vermuten. Allerdings ist er nicht als solcher verifiziert, d.h. genaugenommen sind die Uploads in dieser Form Urheberrechtsverletzungen.
Wie sollte man in so einem Fall vorgehen? Eine Benutzernamensverifizierung anfordern (obwohl der Nickname ja gar nicht genau mit dem Künstlernamen übereinstimmt)? Eine Urheberrechtsklärung beim VRT-Support anfordern? Oder einfach auf sich beruhen lassen, weil, wird schon alles seine Richtigkeit haben? Danke, --2003:C0:8F14:C400:751F:9006:2926:2943 09:19, 9. Apr. 2025 (CEST)
- Vielleicht mal hier fragen? Benutzer:Serio-digitalino --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:35, 9. Apr. 2025 (CEST)
- Tipp: Erst mal die Benutzerdisk anschauen ;-) Da wurde genau das schon vor einem halben jahr thematisiert. Für das damals bemängelte Bild Datei:Serio Digitalino, Kreatur II.jpg gibt es eine Freigabe. Daher mein Vorschlag, den Künstler nochmal auf der Disk anschreiben und auf die Möglichkeit der Verifizierung hinweisen, alternativ Freigaben für alle Bilder (kann ja gesammelt erfolgen). Bei dreidimensionalen Objekten müsste theoretisch neben dem künstler auch der Fotograf zustimmen. --Erastophanes (Diskussion) 09:38, 9. Apr. 2025 (CEST)
Ups, es gibt noch einen?
Die Benutzerdisk. des Hochladenden hatte ich durchaus angesehen, aber bevor ich dort zur Benutzernamensverifizierung auffordere, wollte ich das hier einmal klären, ob das überhaupt das sinnvolle Vorgehen ist. Ansonsten kommt dort ja doch gleich ein Admin angerannt und belehrt mich, dass eine Benutzernamensverifizierung bei nicht identischem Namen nicht möglich, nicht sinnvoll oder sonstwie ist.
Die Bilder von dreidimensionalen Objekten schienen mir im übrigen am wenigsten problematisch, das kann ja im zweidimensionalen Bild keine direkte URV sein. Was die Schöpfungshöhe der Fotos dieser Objekte betrifft... formal vermutlich gegeben, aber ganz ehrlich, angesichts der Bildqualität macht mir die keine allzu großen Sorgen. Das sind doch keine Bilder mit eigenem künstlerischen Wert.
Problematischer dagegen scheinen mir die direkten Ablichtungen zweidimensionaler Bilder und auch das Porträtfoto, das ja ein Selfie sein müsste, um korrekt beschriftet zu sein. --2003:C0:8F14:C400:751F:9006:2926:2943 10:37, 9. Apr. 2025 (CEST)
- Der Serio-digitalino ist zwar verifiziert, aber seit 12 Jahren nicht mehr aktiv (wahrscheinlich Passwort vergessen). Damit können die von ihm hochgeladenen Bilder m.E. akzeptiert werden
- Also müsste der Digitalinos26 sich auch noch verifizieren.
- Zu 2D/3D: Das Urheberrecht des Künstlers greift bei all diesen Werken. Bei 2D-Bildern geht man davon aus, dass der Fotograf keinen Einfluss hat (mit Ausnahmen), umd demzufolge kein eigenes Urheberrecht. Das ist bei 3D-Werken anders, da kann der Fotograf ja aus vielen Winkeln wählen und hat dann selbst ein Urheberrecht am Foto. Wenn das der Künstler selbst fotografiert hat, ist's natürlich egal.
- Und beim Portrait hast Du natürlich auch Recht, auch da hat der Fotograf ein Urheberrecht (da es ein 3D-Motiv ist ;-). --Erastophanes (Diskussion) 10:48, 9. Apr. 2025 (CEST)
- Ich habe den Nutzer jetzt mal auf seiner Disk. angeschrieben und hoffe, dass das so plausibel ist (auch für den Admin, der dann da wegen der Verifizierung draufguckt). Gruß, --2003:C0:8F14:C400:751F:9006:2926:2943 12:32, 9. Apr. 2025 (CEST)
- Wenn ein (verifizierter) Benutzer seine eigenen Werke hochlädt, brauchen wir aus rechtlicher Sicht keine separate Freigabe per E-Mail, denn die Freigabe wird durch die Angabe "eigenes Werk, unter Freier Lizenz" beim Upload selbst in ausreichender Form erklärt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:08, 9. Apr. 2025 (CEST)
- Genau das war ja auch meine Überlegung. Nur gibt es eben Admins, die dann sagen: Wozu Verifizierung, der Nickname ist ja gar nicht identisch mit dem Künstlernamen. Und dann muss man am Ende doch wieder Freigaben für alle hundert Uploads einzeln anfordern. --2003:C0:8F14:C400:751F:9006:2926:2943 18:41, 9. Apr. 2025 (CEST)
- Wenn ein (verifizierter) Benutzer seine eigenen Werke hochlädt, brauchen wir aus rechtlicher Sicht keine separate Freigabe per E-Mail, denn die Freigabe wird durch die Angabe "eigenes Werk, unter Freier Lizenz" beim Upload selbst in ausreichender Form erklärt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:08, 9. Apr. 2025 (CEST)
- Ich habe den Nutzer jetzt mal auf seiner Disk. angeschrieben und hoffe, dass das so plausibel ist (auch für den Admin, der dann da wegen der Verifizierung draufguckt). Gruß, --2003:C0:8F14:C400:751F:9006:2926:2943 12:32, 9. Apr. 2025 (CEST)
Habe gerade gesehen, der Nutzer lädt fleißig wieder Bilder hoch, ohne sich um die Genehmigungen zu kümmern. Diese Bilder sind alle auf Commons kürzlich schonmal gelöscht worden.
Die Erklärungen auf seiner Benutzerdisk. zum Thema Verifizierung oder Genehmigung scheint er nicht zu lesen oder nicht zu verstehen. Eigentlich wäre es ja alles ganz einfach, mit einer einmaligen Verifizierung wäre alles weitere gegessen. Aber so macht mich das gerade etwas ratlos. --2003:C0:8F05:1B00:E18E:4DD6:60D4:9C47 13:48, 23. Apr. 2025 (CEST)
100-Jahres-Regel auch auf Commons ?
[Quelltext bearbeiten]Zitat aus Wikipedia:Bildrechte: Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert Bilder, die nachweislich 100 Jahre oder älter sind, sofern der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann. Auf Wikimedia Commons gibt es eine entsprechende Regelung für Bilder, die nachweislich mindestens 120 Jahre alt sind: ... Auf Wikimedia Commons dürfen 2025 mit der Vorlage Vorlage:PD-old-assumed solche Bilder hochladen werden, die vor 1905 entstanden und vor 1930 veröffentlicht worden sind. - nun habe ich auf ein Bild mit unbekanntem Autor von 1914 auf Commons einen Löschantrag gestellt und es hat jemand mit Hinweis auf https://commons.wikimedia.org/wiki/Template:PD-EU-no_author_disclosure auf "Behalten" plädiert. Gilt also bei Werken mit unbekanntem Aiutor faktisch nun doch eine 70-Jahres-Frist ? Und wenn der Autor unbekannt ist - woher soll man wissen, dass der Urheber des Bildes nicht doch irgendwann in den letzten 70 Jahren mal öffentlich angegeben worden ist ? --HH58 (Diskussion) 11:30, 16. Apr. 2025 (CEST)
- Für einige Benutzer ist alles erstmal anonym, sofern sie nicht gerade der Name eines Urhebers anspringt und in die Nase beißt. Wenn man tatsächlich die Erstveröffentlichung eines solchen Werks im Kontext kennt (also auch die Bildunterschrift sieht, in Büchern nach einem Bildregister suchen kann usw.), sind auf Commons in der Tat anonyme Werke nach 70 Jahren erlaubt, bei Werken aus anderen Ländern manchmal auch nach 50 oder 60 Jahren. Zumindest wenn das parallel auch zu beachtende US-Copyright keine Probleme macht. Um das richtig beurteilen zu können, muss man aber ziemlich viel über das Werk wissen, was bei solchen Uploads (als "eigenes Werk" hochgeladener "Scan des Originals" ohne weiteren Kontext) nicht der Fall ist. Dennoch wird es immer wieder versucht, oft auch mit Erfolg.
- Bei Werken der bildenden Kunst (Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen ...) aus Deutschland funktioniert das mit dem anonymen Werk übrigens nicht, weil vor 1995 schlicht nicht vorgesehen war, dass die anonym sein könnten, und wg. Übergangsrecht in solchen Fällen dann auch die alte Rechtslage mit herangezogen wird (c:Commons:Copyright rules by territory/Germany/de#Anonyme und pseudonyme Werke). --Rosenzweig δ 15:30, 19. Apr. 2025 (CEST)
- Wir müssen ja kein Geheimnis aus dem konkreten Fall machen, es handelt sich offenbar um Deletion requests/File:Bahnhof Burglengenfeld 1914.jpg. Dem User, der sich dort für "Behalten" ausspricht, begegne ich auf Commons immer mal wieder und ich würde ihn diesem von Rosenzweig erwähnten Lager jener, die sehr schnell behaupten, ein Werk sei "anonym", zurechnen. Eine einheitliche Linie bei der Abarbeitung solcher Fälle durch die Comons-Admins gibt es leider nicht. - Wie ich sehe, liegt Burglengenfeld (ein Ort, von dem ich noch nie gehört habe ;-) ) in Deutschland, womit eigentlich der letzte Hinweis von Rosenzweig zu berücksichtigen wäre und das Foto auf Commons gelöscht gehört. Aber ich werde mich aus diesem Fall nun raushalten. Pragmatisch gesehen ist es natürlich auch nicht schlimm, wenn so etwas behalten wird, da es in den seltensten Fällen zu Beschwerden kommt, und wenn doch, kann die WMF einfach ohne weitere Folgen nach einem DMCA takedown request löschen. Aber sauber und im Sinne wirklich freier Inhalte ist es schon nicht. Gestumblindi 15:40, 19. Apr. 2025 (CEST)
- Gestumblindi: Eine Fotografie ist allerdings kein Werk der bildenden Kunst, zumindest theoretisch kann die im deutschen Urheberrecht auch vor Juli 1995 durchaus anonym sein. Es bleiben aber das Problem der unbekannten Umstände der Erstveröffentlichung sowie das von HH58 auch angesprochene Problem, dass man nicht weiß, ob der Urheber nicht doch noch irgendwann später angegeben wurde. Es ist daher schon folgerichtig, dass hier (de.wp) keine anonymen Werke nach 70 Jahren akzeptiert werden. Auf Commons hingegen sind diverse Löschanträge gegen allzu generalisierende Lizenzbausteine wie PD-EU-no author disclosure leider schon vor Jahren gescheitert. --Rosenzweig δ 15:53, 19. Apr. 2025 (CEST)
MEP
[Quelltext bearbeiten]Hi, so ganz verstehe ich die EU-Government-Lizenz (z.B. hier) nicht. Laut Artikel 6 gibt es eine "obligation not to distort the original meaning or message of the documents" - ist das wirklich kompatibel? --Ailura (Diskussion) 11:41, 16. Apr. 2025 (CEST)
- Seufz da hast du wahrscheinlich Recht. Ceterum censeo: Diese ganzen individuellen Verwaltungs-Lizenzen gehören alle auf den Müll. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:40, 19. Apr. 2025 (CEST)
Logo Fernsehserie
[Quelltext bearbeiten]Hallo. Ist dieses Logo hinsichtlich des Urheberrechts damit vereinbar, dass das Logo auf Wikipedia bzw. Commons hochgeladen wird? Oder dürfte nur der Schriftzug (also ohne das angedeutete Wappen im Hintergrund) auf Wikipedia bzw. Commons hochgeladen werden? – D’Azur (Diskussion) 16:44, 16. Apr. 2025 (CEST)
- Das angedeutete Wappen ist nicht das der Grimaldi. Was auch immer es darstellt, erkennbar ist lediglich ein uraltes Element, ein Löwe. Das kann wie die Schrift nicht geschützt sein. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:34, 16. Apr. 2025 (CEST)
- Es handelt sich um dieses Wappen, das wiederum offiziell bei Pro Heraldica eingetragen ist. – D’Azur (Diskussion) 21:39, 16. Apr. 2025 (CEST)
- @D’AzurDie Eintragung bei dieser privaten Organisation hat rechtlich überhaupt keinen Effekt (auch wenn auf der Website bewusst irreführend ein anderer Eindruck erweckt wird). Ich sehe es wie @Ralf Roletschek, dass die Wappenbestandteile uralt und damit nicht urheberrechtlich schutzfähig sind. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:03, 19. Apr. 2025 (CEST)
- Es handelt sich um dieses Wappen, das wiederum offiziell bei Pro Heraldica eingetragen ist. – D’Azur (Diskussion) 21:39, 16. Apr. 2025 (CEST)
DDR-Briefmarken
[Quelltext bearbeiten]Ich wollte das Foto eines Ersttagsbriefs mit Briefmarken der Deutschen Post auf Ersttagsbrief hochladen. Nach meiner Kenntnis liegt nach 5 Abs. 1. Urheberrechtsgesetzgesetz Gemeinfreiheit vor. Mein Problem: Ich habe keine Ahnung, was ich wo eingeben muss, damit mein Versuch zu Potte kommt. Wer kann mir in verständlichen Worten helfen? --F. Peter Müller (Diskussion) 12:32, 19. Apr. 2025 (CEST)
- Zumindest das Landgericht Berlin ist der Ansicht, dass § 5 Abs. 1 UrhG (und auch Abs. 2) nicht auf Briefmarken anwendbar ist, und hat diesbezüglich 2012 gegen die Wikimedia Foundation entschieden. Siehe auch Commons:WikiProject Public Domain/German stamps review. Es werden daher keine Briefmarken unter Berufung auf § 5 Abs. 1 mehr nach Commons hochgeladen und die bereits vorhandenen im Rahmen dieses "German stamps review" (ein langwieriger und -jähriger Prozess) überprüft und gelöscht, wenn sie nicht aus anderen Gründen gemeinfrei sind. Gestumblindi 15:08, 19. Apr. 2025 (CEST)
- Bei den Ersttagsbriefen kommen die Gestaltungselemente auf dem Umschlag hinzu, die meistens in Verbindung mit den Marken stehen, aber in der Regel eigene Schöpfungshöhe haben. In der DDR wurden diese offiziellen Ersttagsbriefe zwar als so was wie briefmarkenäquivalent betrachtet, es ist aber zweifelhaft, ob das heute standhielte. Zudem würde es eh nix nützen. Aber selbst wenn es für Briefmarken in Ordnung wäre, schlägt das nicht unmittelbar auf die Ersttagsbriefe durch. MBxd1 (Diskussion) 15:22, 19. Apr. 2025 (CEST)
Artikel übernommen aus Duckipedia, und dort aus en.WP - wie lösen?
[Quelltext bearbeiten]Hallo zusammen,
bei der Prüfung der AutoQS-Fälle bin ich auf einen interessanten Fall gestoßen (@CaroFraTyskland:).
Es geht um den Artikel Natriumdampf-Verfahren, der vom User @MattesKoeln: angelegt wurde. Der Text wurde dabei anscheinend weitgehend aus der Duckipedia übernommen (siehe Toolergebnis). Die Duckipedia arbeitet mit der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 und gibt an, dass bei Übernahme die Duckipedia als Quelle und die beteiligten Autoren aufgeführt werden sollen. Die Autoren des Duckipedia-Artikels sind nun DavidB (das meiste), Mattes (identisch zu MattesKoeln?) und Glückstaler.
Der Duckipedia-Artikel wiederum scheint eine Übersetzung aus der englischsprachigen Wikipedia zu sein.
Weder in der Versionsgeschichte des Wikipedia-Artikels noch im Text wird auf die Herkunft aus der Duckipedia hingewiesen. Die Duckipedia findet sich auch nicht bei Einzelnachweisen oder Weblinks.
Ohne den Umweg über die Duckipedia hätte ich gesagt, dass die lizenzrechtlichen Fragen über einen Versionsnachimport gelöst werden können. Aber die Übersetzungsleistung von DavidB in Duckipedia ist damit nicht abgedeckt.
Was schlagt Ihr als Lösung vor? Ist es überhaupt ein Problem? BG, --Leserättin (Diskussion) 10:49, 23. Apr. 2025 (CEST)
- Hallo Leserättin! Auf DavidB als Urheber verwies ich bereits auf der zugehörigen Diskussionsseite. Und dass ich (MattesKoeln) in der Duckipedia "Mattes" heiße erwähnte ich ebenfalls in der Diskussion um eine Erwähnung bei den Schon gewusst?-Beiträgen. Mit DavidB stehe ich rege im täglichen Austausch. Er ist auch darüber im Bilde, dass der Artikel hier eingestellt wurde. VG --MattesKoeln (Diskussion) 15:19, 23. Apr. 2025 (CEST)
- Hallo MattesKoeln, danke für den Hinweis. Auf der Diskussionsseite habe ich tatsächlich nicht geschaut (irgendwas vergisst man immer). Mir geht es um die lizenzrechtlich saubere Lösung. Das ist nicht immer so einfach - und soll auch in 10 oder 20 Jahren nachvollziehbar sein. BG, --Leserättin (Diskussion) 20:06, 23. Apr. 2025 (CEST)
- @Leserättin: Ich empfehle in solchen Fällen einen klarstellenden Edit mit einem Verweis auf die versehentlich nicht erwähnten Urheber der Vorlage in der Bearbeitungszusammenfassung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:38, 27. Apr. 2025 (CEST)
- Hallo MattesKoeln, danke für den Hinweis. Auf der Diskussionsseite habe ich tatsächlich nicht geschaut (irgendwas vergisst man immer). Mir geht es um die lizenzrechtlich saubere Lösung. Das ist nicht immer so einfach - und soll auch in 10 oder 20 Jahren nachvollziehbar sein. BG, --Leserättin (Diskussion) 20:06, 23. Apr. 2025 (CEST)
Ist eine mit Foto versehene Urkunde ein amtliches Werk?
[Quelltext bearbeiten]Ist eine mit Foto versehene Urkunde ein amtliches Werk? Konkret geht es um eine Konfirmationsurkunde einer öffentlich-rechtlichen Kirche, die ein Foto des Altarraums der Kirche zeigt. Ich würde das Foto gerne einscannen und auf Commons hochladen, weiß aber nicht, ob das legal ist. Archivsuche hat mich nicht wirklich weitergebracht und auch der Artikel Amtliches Werk und der dort referenzierte §5 UrhG nicht. --Rôtkæppchen₆₈ 00:27, 24. Apr. 2025 (CEST)
- @Rotkaeppchen68 Leider nein, weil der Begriff des Amtlichen Werkes sehr eng auszulegen ist. Und eine Urkunde einer Kirchen hierzulande fällt auch nicht unter den §5 UrhG. --Raymond Disk. 07:29, 24. Apr. 2025 (CEST)
- +1 Kirchen sind in D kein Amt. In Österreich könnte das eventuell anders aussehen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:42, 26. Apr. 2025 (CEST)
- Historisch waren die ö.-r. Kirchen aber bis 1918 Staatskirchen und hatten Pfarrämter, die auch nach 1918 noch so hießen. Auch gab es bis Ende des 2.Wk territoriale Identität des Gebiets der Kirche mit dem Land. --Rôtkæppchen₆₈ 23:11, 27. Apr. 2025 (CEST)
- +1 Kirchen sind in D kein Amt. In Österreich könnte das eventuell anders aussehen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:42, 26. Apr. 2025 (CEST)
KI-erstelle Grafiken mit eindeutigem kreativen Bezug (Simpsons-Avatare)
[Quelltext bearbeiten]Eine Frage: der Laborteam (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch ) hat mehrere KI-erstellte Bilder hochgeladen. Nun sind KI-Bilder per se erstmal nicht geschützt. Hier ergibt sich jedoch, dass ein eindeutiger und einzigartiger Bildstil verwendet wird, nämlich die der Simpsons. Ich sehe aufgrund dessen durchaus eine mögliche Rechteverletzung. Wie sieht da unsere rechtliche Einschätzung und Verwendbarkeit bei uns hier aus? Mal als Grundsatzfrage gestellt, da uns das sicherlich länger beschäftigt (abgesehen davon, dass wir noch kein KI-Merkmal haben, oder?) -- Quedel Disk 12:39, 26. Apr. 2025 (CEST)
- Ich seh hier schon gleich mal nicht den enzyklopädischen Nutzen dieser Dateien. -- Chaddy · D 21:20, 26. Apr. 2025 (CEST)
- Die sind in einem Artikelentwurf eingebaut, den man IMHO auch relevanzprüfen sollte. --Ailura (Diskussion) 21:57, 26. Apr. 2025 (CEST)
- Wenn der Stil geschützt ist (wovon wir ausgehen müssen), dann ist das ein markenrechtliches Problem. Urheberrechtlich ist nur anzumerken, daß die Lizenzierung unter CC nicht geht, da derartige Bilder nicht geschützt sind. Die Person, die die Software gefüttert hat, ist nicht Urheber, kann also auch keine Lizenz vergeben. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:40, 26. Apr. 2025 (CEST)
- Der BNR-Entwurf ist ein mutmaßlicher Wiedergänger von Marcel Dubler, der bereits nach SLA behandelt wurde. Urheberrechtlich könnten die KI-Grafiken ein Beispiel für Pastiches sein. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 03:33, 27. Apr. 2025 (CEST)
- Die Löschung der Dateien ist nicht in Ordnung, das waren keine URV. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:17, 27. Apr. 2025 (CEST)
- Ich denke die Löschung ist erfolgt, da der "Artikel" gelöscht und der Benutzer gesperrt wurde und somit eine Verwendung nicht mehr erfolgen kann. Dennoch zurück: die Nachahmung eines eindeutigen Bildstils stellt also keine urheberrechtliche Relevanz und somit kein Problem für uns dar? (Die reine Argumentation das Herumbasteln an Eingabeprompts und das weitere Verfeinern sei letztendlich auch ein schöpferischer Akt und die KI ebenso ein Computergrafikprogramm nur ein Hilfsmittel lassen wir mal lieber woanders diskutieren.) --Quedel Disk 19:51, 27. Apr. 2025 (CEST)
- Zur Klarstellung: Wenn ein KI-erstelltes Bild nah genug an einer urheberrechtlich geschützten Vorlage ist, kann eine Urheberrechtsverletzung in Form einer unzulässigen Bearbeitung vorliegen. Dass das Bild KI-erstellt und nicht von Menschenhand erstellt wurde, spielt dann keine Rolle. Es kommt stattdessen nur auf die künstlerische Nähe oder Ferne des fraglichen Bilds von der Vorlage oder den Vorlagen an. Daran sieht man, dass das immer wieder zu hörende angebliche Dogma "KI-erstellte Grafiken berühren das Urheberrecht nicht" bloßes Wunschdenken ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:36, 27. Apr. 2025 (CEST)
- Der Prompt kann urheberrechtlich geschützt sein, das KI-Ergebnis aber niemals, siehe §2 Abs. 2 UrhG. --Rôtkæppchen₆₈ 23:15, 27. Apr. 2025 (CEST)
- Richtig. Urheber kann nur ein Mensch sein, aber weder eine Maschine noch ein nicht-menschliches Tier. -- Chaddy · D 23:42, 27. Apr. 2025 (CEST)
- Nun ist Matt Groening ein Mensch.—Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 07:35, 28. Apr. 2025 (CEST)
- Er hat aber diese Bilder nicht gezeichnet. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:54, 28. Apr. 2025 (CEST)
- Du kannst auch durch Mechanik Urheberrechte verletzen, das Werk (Von Groening) muss vom Menschen sein, nicht das Plagiat.—Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 16:26, 28. Apr. 2025 (CEST)
- Nochmal: Ein KI-generiertes Bild kann die Rechte des Urhebers der Vorlage verletzen, wenn es "zu nah dran" ist. Kriddl sagt es richtig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:09, 30. Apr. 2025 (CEST)
- Du kannst auch durch Mechanik Urheberrechte verletzen, das Werk (Von Groening) muss vom Menschen sein, nicht das Plagiat.—Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 16:26, 28. Apr. 2025 (CEST)
- Er hat aber diese Bilder nicht gezeichnet. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:54, 28. Apr. 2025 (CEST)
- Nun ist Matt Groening ein Mensch.—Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 07:35, 28. Apr. 2025 (CEST)
- Richtig. Urheber kann nur ein Mensch sein, aber weder eine Maschine noch ein nicht-menschliches Tier. -- Chaddy · D 23:42, 27. Apr. 2025 (CEST)
- Ich denke die Löschung ist erfolgt, da der "Artikel" gelöscht und der Benutzer gesperrt wurde und somit eine Verwendung nicht mehr erfolgen kann. Dennoch zurück: die Nachahmung eines eindeutigen Bildstils stellt also keine urheberrechtliche Relevanz und somit kein Problem für uns dar? (Die reine Argumentation das Herumbasteln an Eingabeprompts und das weitere Verfeinern sei letztendlich auch ein schöpferischer Akt und die KI ebenso ein Computergrafikprogramm nur ein Hilfsmittel lassen wir mal lieber woanders diskutieren.) --Quedel Disk 19:51, 27. Apr. 2025 (CEST)
- Die Löschung der Dateien ist nicht in Ordnung, das waren keine URV. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:17, 27. Apr. 2025 (CEST)
- Der BNR-Entwurf ist ein mutmaßlicher Wiedergänger von Marcel Dubler, der bereits nach SLA behandelt wurde. Urheberrechtlich könnten die KI-Grafiken ein Beispiel für Pastiches sein. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 03:33, 27. Apr. 2025 (CEST)
Übernahmen aus dem DSM-5?
[Quelltext bearbeiten]Konkret geht es um die im Artikel Autismus wiedergegebenen Diagnose-Kriterien nach DSM-5. Diese sind in Teilen wörtlich aus dem DSM-5 übernommen. Offenbar stehen die betroffenen Passagen aber seit Jahren schon so im Artikel, ohne, dass das urheberrechtlich beanstandet worden wäre. Erst heute Morgen hat LogicalLens hier darauf aufmerksam gemacht, dass das problematisch sein könnte. Ich habe schon ein paar Nacharbeiten vorgenommen, nur stellt sich mir jetzt die Frage, was bzw. wie viel man eigentlich wörtlich aus dem DSM oder auch dem ICD übernehmen darf, ehe es rechtlich zum Problem wird. Es gibt nämlich sicher noch mehr Artikel, wo man da potentiell nachbessern müsste. --SapereAudete (Diskussion) 14:08, 28. Apr. 2025 (CEST)
Logo österreichische Uni
[Quelltext bearbeiten]Hallo! Die österreichische Montanuniversität Leoben hat kürzlich ihr Logo aktualisiert. Nun bin ich mir gerade aufgrund der ausgefallenen Schriftart nicht sicher, ob ein Upload in Wikimedia Commons erstens ohne explizite Genehmigung von Seiten der Universität zulässig, und zweitens ohne Bildfreigabe möglich ist. Reicht eine Kennzeichnung als Vorlage:Bild-LogoSH? --Aciarium (Diskussion) 15:10, 29. Apr. 2025 (CEST)
- Ich kann hier keine SH erkennen, nur den mißlungenen Versuch eines Laien, ein Logo zu gestalten. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:15, 29. Apr. 2025 (CEST)
- Dann ist alles klar, Danke! --Aciarium (Diskussion) 12:47, 30. Apr. 2025 (CEST)
Sind Bilder vom Oak Ridge National Laboratory PD, weil es eine offizielle Einrichtung ist, also Vorlage:Bild-PD-US? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 23:05, 29. Apr. 2025 (CEST)
- Ich würde sagen ja. Willst du die Bilder aber nicht lieber direkt auf Commons hochladen? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:05, 30. Apr. 2025 (CEST)
- Klar, wenn das von der Lizenz her geht. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 13:27, 2. Mai 2025 (CEST)
Bild aus en.Wiki einbinden
[Quelltext bearbeiten]Ich würde gerne das gleich verlinkte Bild aus der englischen Wikipedia in den Artikel Flugplatz Rethymno einbinden. Ist das möglich? Und wenn ja, wie? https://en.wikipedia.org/wiki/Pigi_Airport#/media/File:Pigi_Airport_(AWM_131054).jpg
Dazu hat der Benutzer Raymond hier folgendes geschrieben:
- Ich fürchte, das geht nicht, weil das Bild explizit in der englischsprachigen Wikipedia hochgeladen wurde. Da müsste jemand mit Kenntnissen im australischen Urheberrecht drüberschauen, ob das Bild schon nach Commons geschoben werden darf. Am besten fragst du noch auf WP:Urheberrechtsfragen nach. Da lesen mehr Wikipedianer*innen mit Kentnisse im Urheberrecht mit.
Daher nochmal die freundliche Nachfrage hier. --Grüße Stoffelino (Diskussion) 10:54, 1. Mai 2025 (CEST)
- der Fotograf ist Victor John Kraut, laut einfacher Googelei starb er 2011. Ob seine Urheberrechte (PD-old-70 ab dem Jahr 2082) durch eine Spezialregelung von PD-Australia aufgehoben sind, das müsste derjenige erklären, der das Foto nach Commons hochladen will. In der deutschsprachigen Wikipedia kann das Foto bis dahin nicht eingebunden werden. --Goesseln (Diskussion) 11:17, 1. Mai 2025 (CEST)
- Auch wenn sich bestätigt, dass das Foto in Australien in der PD ist, kann es hier nicht verwendet werden, da wir uns ja nach DACH-Recht richten, wo das Foto vermutlich noch bis 2082 geschützt sein wird. --Yellowcard (D.) 11:45, 1. Mai 2025 (CEST)