Europawahlen :
Drei-Prozent-Hürde verfassungswidrig

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Karlsruhe
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Es ist eine Ohrfeige für die Politik und ein Sieg für die kleinen Parteien: Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl in Deutschland ist verfassungswidrig.

Eine Ohrfeige für die Politik, ein Sieg für die kleinen Parteien - und ein weiteres Zeichen dafür, dass die wichtigen staatlichen, ja europäischen Entscheidungen in Karlsruhe getroffen werden: Das alles bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl hinwegfegt. Es kam nicht unerwartet.

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