Europawahlen : Drei-Prozent-Hürde verfassungswidrig

Es ist eine Ohrfeige für die Politik und ein Sieg für die kleinen Parteien: Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl in Deutschland ist verfassungswidrig.
Eine Ohrfeige für die Politik, ein Sieg für die kleinen Parteien - und ein weiteres Zeichen dafür, dass die wichtigen staatlichen, ja europäischen Entscheidungen in Karlsruhe getroffen werden: Das alles bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl hinwegfegt. Es kam nicht unerwartet.