Willkommen auf der Webseite der Österreichischen Botschaft London!

Unsere Webseite enthält zahlreiche Informationen über Österreich in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Tourismus sowie eine Reihe nützlicher Links zu den verschiedensten Themen.

ReFocusAustria

Informieren Sie sich hier über Österreichs neue Wirtschaftsinitiative.

Rollstuhlzugang

Bitte beachten Sie, dass unser Rollstuhllift derzeit wegen notwendiger Reparaturen außer Betrieb ist.

Wenn Sie einen barrierefreien Zugang zum Konsulat benötigen, kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Termin unter:
london-ob@bmeia.gv.at

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

Einreise in das Vereinigte Königreich - ETA

EU-Bürger:innen können für touristische Aufenthalte bis zu sechs Monaten ohne Visum einreisen.

Es wird eine „electronic travel authorisation“ (elektronische Reisegenehmigung) oder kurz: ETA für die Einreise benötigt, wenn man nicht bereits im Besitz eines Arbeits- oder Studentenvisums ist oder dauerhaft im Vereinigten Königreich niedergelassen ist („(pre-)settled status“). Für den reinen Flughafentransit – also wenn man die Grenzkontrolle z.b. für einen self-check-in nicht überschreiten muss, wird keine ETA benötigt. Nähere Informationen der britischen Behörden zur ETA und den Downloadlink für die App finden Sie hier. Bitte benützen Sie für die Beantragung von ETA ausschließlich diese Seite. Es sind leider bereits Fälle von Betrug durch Drittanbieter mit ähnlich aussehenden Webseiten bekannt geworden. Bezahlen Sie nicht mehr als die Gebühr, das sind 16 Pfund (ca. 20 Euro)!

Als Hilfestellung auf Deutsch stehen rechtsunverbindlich Informationen und Antworten auf häufige Fragen hier zur Verfügung. 

Die Einreise ist nur mit gültigem Reisepass möglich. Ausnahme: für Inhaber des Settled- oder Pre-Settled Status (brit. Post-Brexit-Aufenthaltsstatus) ist es weiterhin möglich, mit dem Personalausweis einzureisen. Nähere Informationen zur Einreise ins UK finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Österreichische Botschaft London keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. 

Einen Termin vereinbaren

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Besuch bei der Österreichischen Botschaft in London im Voraus online buchen müssen. Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin und stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Kategorie auswählen, da Sie sonst nicht bedient werden können!

Montag-Freitag: Reisepässe / Personalausweise / Staatsbürgerschaftsnachweise / Visa (Termine nur in Spezialfällen und per E-Mail / Staatsbürgerschaften für Nachkommen von NS-Opfern nach §58c

Dienstag: Personenstandsurkunden / Ehefähigkeitszeugnis

Mittwoch: Beglaubigungen

Freitag: Strafregisterauszüge

Informationsbrief an alle AuslandsösterreicherInnen

Slider Brexit © BMEIA: Jürgen Gabriel
© BMEIA: Jürgen Gabriel

Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher im Vereinigten Königreich!

Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem Brexit-Referendum hat das Vereinigte Königreich am 31. Jänner 2020 die EU-Institutionen formell verlassen ... Mehr

 

ID Austria (Handysignatur)

Mit der ID Austria (ehemals Handysignatur) können Sie sich in Österreich sicher online ausweisen, zahlreiche digitale Services nutzen und Geschäfte abschließen. 

Kontaktieren Sie die Österreichische Botschaft London für eine Terminvereinbarung ausschließlich per E-Mail

Achtung: Die Aktivierung der ID Austria für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erfolgt bei der zuständigen Landespolizeidirektion in Österreich, sofern ein ausreichender Bezug zum Inland gegeben ist. Weitere Informationen

Österreichische Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern

Der österreichische Nationalrat hat in Verantwortung für die katastrophalen Folgen des Nationalsozialismus in Österreich am 19. September 2019 eine Änderung des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) beschlossen, mit der der Opferbegriff des § 58c StbG erweitert und den direkten Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus die Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige ermöglicht wird. Weitere Informationen

Lebensbestätigungen

Sie können Ihre Lebensbestätigung auch ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten der Botschaft bestätigen lassen (Parteienverkehr: Mo-Fr 9-12 h). Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) und ihre ausgefüllte Lebensbestätigung zum Termin mit.

Sie können Ihre Lebensbestätigungen (nach Voranmeldung) auch an folgenden Stellen legalisieren lassen (bitte achten Sie darauf, dass Ihre Lebensbestätigung von der Behörde datiert, unterzeichnet und abgestempelt wird):

  • Österreichische Konsulate in Edinburgh und Manchester
  • Polizeistation
  • Sozialversicherungsbehörde (Department of Social Security)
  • Lokalbehörde, Gemeinde (municipal Authority, z.B. Council)
  • Bezirksverwaltung (District Administration)
  • Citizen Advice Bureau - Justice of Peace/Magistrate (JP)
  • Gericht (Court)

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