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Brexit
Informationsbrief an alle AuslandsösterreicherInnen

Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher im Vereinigten Königreich!
Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem Brexit-Referendum hat das Vereinigte Königreich (UK) am 31. Jänner 2020 die EU-Institutionen formell verlassen und nach Ende der Übergangsperiode am 31. Dezember 2020 auch den EU-Binnenmarkt und die Zollunion. Am 30. Juni 2021 ist auch die Frist für die Aufenthaltsregistrierung beim britischen Innenministerium für EU-Bürgerinnen und Bürger zwecks Erhalt des sogenannten „Pre-settled status“ oder „Settled status“ zu Ende gegangen.
Seit 1. Jänner 2021 regelt ein neues Handels- und Kooperationsabkommen die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Es umfasst unter anderem die Bereiche Handel, Dienstleistungen, Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuern, Luft- und Straßenverkehr, Energie, Fischerei, Datenschutz und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Genauere Informationen finden Sie auf dem Brexit-Portal der österreichischen Bundesregierung (hier).
Die Europäische Kommission bietet zudem in Form von über 100 sektorspezifischen Mitteilungen Hilfestellung bzw. informiert über die Konsequenzen des Austritts. Auch die UK-Regierung stellt eine Online-Plattform mit Brexit-Checklisten zu Verfügung, die bei der Umstellung auf neue Regeln und Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger helfen sollen.
Wie schon in der Vergangenheit möchte die Österreichische Botschaft London auf Folgendes hinweisen:
Aufenthalt UK nach dem Brexit - “EU Settlement Scheme“ (EUSS)
Für den Fall, dass Sie den „Pre-settled“ oder „Settled status“ nicht rechtzeitig vor dem 30. Juni 2021 beantragt haben, erlaubt die britische Regierung auch verspätete Anträge nach dem 30. Juni 2021. Es müssen jedoch hinreichende Gründe für die Fristversäumnis vorliegen. Bis zur Entscheidung über Ihren Antrag bleibt der Zugang zu vielen Ihrer Rechte und Ansprüche (z. B. Sozialhilfe) unterbrochen. Solange Sie keinen Antrag stellen, verlieren Sie Ihren Einwanderungsstatus, der einen legalen Aufenthalt im Vereinigten Königreich erlaubt. Nähere Informationen der britischen Regierung finden Sie hier und der Stadt London hier.
Näheres zum Online-Status bzw. zur Überprüfung des Status!
Falls Sie bereits über (Pre) Settled Status verfügen: Verabsäumen Sie es nicht, nach Erhalt eines neuen Reisedokumentes dessen Daten dem Home Office mitzuteilen, da es ansonsten zu Verzögerungen bei der Einreise ins Vereinigte Königreich kommen kann.
Einreise in das UK
EU-Bürgerinnen und -Bürger können für touristische Aufenthalte bis zu sechs Monaten weiterhin ohne Visum einreisen. Seit 1.10.2021 ist die Einreise nur noch mit Reisepass möglich. Ausnahme: für Inhaber des Settled- oder Pre-Settled Status wird es noch bis mind. 2025 möglich sein, mit dem Personalausweis einzureisen. Nähere Informationen zur Einreise ins UK finden Sie hier.
Gesundheitsversorgung/NHS
Im Vereinigten Königreich vor dem 31.12.2020 ordentlich niedergelassene Österreicher haben weiterhin vollen Zugang zu den Leistungen des NHS. Von den britischen Gesundheitsbehörden vor Ende 2020 ausgegebene EHIC/EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte) behalten ebenfalls bis zu deren Ablaufdatum weiterhin ihre Gültigkeit. Falls Sie ein/e Österreicher/in sind, der/die sich vor dem 31.12.2020 im Vereinigten Königreich niedergelassen hat, können Sie die Ausstellung einer neuen EHIC/EKVK beantragen, die Ihnen auch in Zukunft die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in der EU/EWR/Schweiz ermöglicht. Nähere Bestimmungen finden Sie hier.
Für jene Studenten und Pensionisten, deren Gesundheitsversorgung mit Österreich abgerechnet wird, ist EHIC weiterhin im Vereinigten Königreich gültig. Für nach dem 1.1.2021 zugezogene Österreicher, die hier arbeiten, ist der Zugang zu den Leistungen des NHS in vollem Ausmaß gegeben. Für jene Österreicher, die seit dem 1.1.2021 zugezogen sind, aber nicht arbeiten (z.B. Studenten, Hausfrauen/Hausmänner, Pensionisten), wird eine „Immigration Health Fee“ verlangt. Details dazu finden Sie hier.
Nähere Informationen zum NHS hier.
Weiterführende Informationen der Europäischen Kommission anhand von Q&A und Fallbeispielen finden Sie hier.
Generelle Informationen
Informationen über Auswirkungen des Austritts für Bereiche wie Verkehr, Tourismus, Warenverkehr und Zoll finden Sie auf der Webseite des Bundeskanzleramtes.
Einwanderung in das UK seit Januar 2021
Seit Januar 2021 ist ein punktebasiertes Einwanderungsmodell in Kraft, das keine Privilegien mehr für Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten vorsieht. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Sollten Österreicherinnen und Österreicher die Annahme der britischen Staatsangehörigkeit in Betracht ziehen, ist Folgendes zu beachten: Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz sieht derzeit nur in Ausnahmefällen eine Doppelstaatsbürgerschaft vor. Besonders zu beachten ist der automatische Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bei freiwilligem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit, die aufgrund eines Antrages, einer Erklärung oder durch ausdrückliche Zustimmung erfolgt ist (§ 27 StbG), wenn nicht zuvor die Beibehaltung durch das jeweilige Amt der Landesregierung bewilligt wurde. Weitere Informationen zu den Ausnahmeregelungen siehe 'Staatsbürgerschaft'.
Zum Thema
- WEB: European Commission Factsheets and Questions and Answers ec.europa.eu
- WEB: Status von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich www.gov.uk
- WEB: Mayor of London-Guidance for European Londoners www.london.gov.uk
- WEB: EU citizens living in Scotland after Brexit www.mygov.scot
- WEB: EU citizens living in Wales gov.wales
- WEB: Northern Ireland: EU citizens - Brexit information www.nidirect.gov.uk
- WEB: Staatsbürgerschaft cms.bmeia.gv.at
- WEB: Aktuelle Informationen für Unternehmen www.wko.at