Urkundenbeschaffung

Beschaffung ausländischer Urkunden

Grundsätzlich sind Urkunden aus dem Ausland auf privatem Wege, das heißt durch Verwandte, Bekannte oder andere Vertrauenspersonen (Übersetzungsbüros, Anwälte etc.) zu beschaffen.

Ist das nicht möglich, können österreichische StaatsbürgerInnen und Staatenlose (mit Wohnsitz in Österreich) die Beschaffung ausländischer Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (formlos) beantragen. Dokumentenbeschaffungen stellen eine Serviceleistung dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Nicht österreichische StaatsbürgerInnen können ausländische Urkunden nicht über österreichische Behörden, sondern ausschließlich über die zuständigen Behörden ihres Heimatlandes bzw. die in Österreich ansässigen Vertretungsbehörden ihres Heimatlandes beschaffen. Bitte beachten Sie, dass ausländische Urkunden für eine Gültigkeit bei österreichischen Behördenwegen einer Beglaubigung bzw. Apostille bedürfen.