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Krankenversicherung
In Österreich gilt das Prinzip der Pflichtversicherung. Der Versicherungsschutz entsteht somit automatisch kraft Gesetzes und besteht grundsätzlich für alle in Österreich selbständig oder unselbständig beschäftigten Personen sowie für bestimmte Angehörige. Versicherte können sich daher weder für oder gegen eine Versicherung entscheiden, noch einen bestimmten Versicherungsträger wählen. Sind Personen nicht oder nur zum Teil von der Sozialversicherung erfasst, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter folgendem Link.